Balkonkraftwerk anmelden 2025 – Schnell, einfach & stressfrei!
Du willst dein eigenes Balkonkraftwerk nutzen, aber die Anmeldung klingt kompliziert? Keine Sorge – wir machen es dir leicht! In unserem Schritt-für-Schritt-Guide erfährst du alles Wichtige zur Anmeldung deines Balkonkraftwerks in Berlin & Brandenburg.

5 Schritte zur Anmeldung deines Balkonkraftwerks:
1.
Informiere deinen Vermieter
Informiere deinen Vermieter schriftlich über die geplante Installation und die genaue Montage deines Balkonkraftwerks. Seit 2024 haben Mieter und Wohnungseigentümer in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf die Nutzung eines Balkonkraftwerks. Eine Ablehnung durch den Vermieter oder die Wohnungseigentümergemeinschaft sind nur aus triftigen Gründen möglich, beispielsweise bei Sicherheitsbedenken oder wenn erhebliche bauliche Veränderungen (Beschädigung & Eingriff in die Fassade) notwendig wären.
2.
Förderung für Balkonkraftwerke in Berlin - aktueller Stand 2025
Seit dem 21. März 2025 besteht für Bürgerinnen und Bürger Berlins wieder die Möglichkeit, Anträge im Förderprogramm SolarPLUS für Balkonkraftwerke zu stellen. Die Förderbedingungen bleiben weitestgehend unverändert. Die Förderung für Balkonkraftwerke wird jedoch auf 250,00 Euro reduziert. Die aktualisierte Förderrichtlinie steht zum Download bereit und enthält alle weiteren Details.
Wenn du eine Förderung für dein Balkonkraftwerk in Berlin nutzen möchtest, gilt grundsätzlich: Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt und bewilligt werden. Das IBB Business-Team unterstützt dich bei der Beantragung und begleitet dich durch den Prozess. Die aktuelle Lage zur Förderung von Balkonkraftwerken findest du unten auf dem Button "Balkonkraftförderung Berlin".
3.
Marktstammdatenregister 2025 – So meldest du dein Balkonkraftwerk richtig an!
Du hast dein Balkonkraftwerk durch unsere Fachmontage installiert – doch bevor du loslegen kannst, ist eine Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) erforderlich. Die Anmeldung muss innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme erfolgen!
Keine Sorge auf Wunsch übernehmen wir die Anmeldung für dein Balkonkraftwerk!
Warum ist die Registrierung notwendig?
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Sicherheit & Transparenz – Das Register sorgt für eine stabile Stromnetzverwaltung.
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Von den gesetzlichen Vorschriften vorgeschrieben – Damit dein Balkonkraftwerk offiziell betrieben werden darf.

4.
Automatische Meldung an den Netzbetreiber – So funktioniert es!
Seit April 2024 wird dein Balkonkraftwerk nach der Registrierung im Marktstammregister automatisch an deinen Netzbetreiber gemeldet. Innerhalb von 14 Tagen erhältst du eine Rückmeldung, um den Austausch deines Stromzählers zu klären.
Wichtige Info:
Für den Betrieb eines Balkonkraftwerks ist ein digitaler Zähler oder ein Zähler mit Rücklaufsperre gesetzlich vorgeschrieben. Falls du noch keinen passenden Zähler hast, übernimmt dein Netzbetreiber oder ein Fachbetrieb den Austausch – kostenlos!
5.
Balkonkraftwerk erfolgreich registriert? Jetzt kann es losgehen!
Du kannst dein Balkonkraftwerk direkt nach der Installation einschalten. Wir empfehlen dir jedoch, damit zu warten, bis die Registrierung im Marktstammdatenregister abgeschlossen ist. So bist du rechtlich auf der sicheren Seite.
Wichtig: Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Andernfalls drohen Geldstrafen von bis zu 50.000 €!
Unsere Empfehlung: Melde dein Balkonkraftwerk zuerst an – dann kannst du es sorgenfrei genießen!
Marktstammdatenregister 2025
- So meldest du dein Balkonkraftwerk richtig an!
In unserem YouTube-Video zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du dein Balkonkraftwerk schnell und korrekt anmeldest. So bist du auf der sicheren Seite und kannst ohne Stress eigenen Solarstrom nutzen!

SolarPLUS – Deine Förderung für Balkonkraftwerke in Berlin
Mit dem SolarPLUS-Förderprogramm unterstützt das Land Berlin Mieter, Eigentümer und Pächter dabei, auf nachhaltige Solarenergie umzusteigen. Hier erfährst du alles Wichtige zur Förderung von steckerfertigen Balkonkraftwerken, wer antragsberechtigt ist und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Welche Technik wird gefördert?
Gefördert werden die Kosten für die Anschaffung und Installation eines steckerfertigen Balkonkraftwerks. Dazu gehören:
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Photovoltaikmodule zur Solarstromerzeugung
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Wechselrichter (max. 800 Watt Ausgangsleistung)
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Halterungssysteme zur sicheren Befestigung an Balkon, Fassade oder Gartenstrukturen
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in Berlin, darunter:
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Mieter, die eine schriftliche Genehmigung ihres Vermieters benötigen
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Eigentümer selbstgenutzter Wohnungen, sofern keine Gemeinschaftsregeln verletzt werden
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Pächter von Gärten, mit Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Zwischenpächters

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung deckt einen Teil der Anschaffungskosten ab. Pro Haushalt gibt es einen Zuschuss von bis zu 250,00 € für die Anschaffung eines Balkonkraftwerks, inklusive Solarmodule, Wechselrichter und Befestigungssystem.
Welche Genehmigungen sind erforderlich?
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Mieter benötigen eine schriftliche Zustimmung des Vermieters oder der Hausverwaltung.
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Eigentümer müssen sicherstellen, dass keine Hausordnung oder Gemeinschaftsregeln verletzt werden.
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Pächter von Gärten brauchen die Zustimmung des Eigentümers oder Zwischenpächters, sofern das Balkonkraftwerk auf Dächern installiert wird. Keine Zustimmung ist nötig, wenn es an Zäunen oder Terrasseneinfassungen angebracht oder ebenerdig aufgestellt wird.
Verpflichtende Nutzungsdauer
Geförderte Balkonkraftwerke müssen mindestens drei Jahre am angegebenen Installationsort zweckentsprechend genutzt werden.
Jetzt informieren & Förderung sichern!
Nutze die Möglichkeit, dir bis zu 250,00 € Förderung für dein Balkonkraftwerk zu sichern! Für detaillierte Informationen und die Antragstellung besuche die IBB Business Team - Steckersolargeräte (Stand März 2025).